Rechnungswesen - Buchhaltung und Lohnbuchhaltung in Hamburg

Das betriebliche Rechnungswesen ist im ständigen Wandel. Die vielen  Änderungen beim Handelsrecht und Steuerrecht, die Ausweitung der Dokumentations- und Meldepflichten, die zunehmende internationale Ausrichtung  der Unternehmen erfordern Expertenwissen. Immer mehr Unternehmen geben die Buchhaltung in die professionellen Hände eines Steuerbüros.

 

Das Outsourcen der Buchhaltung und Lohnbuchhaltung an einen professionellen Dienstleister wie den Steuerberater geht oft mit einer Kostenersparnis für das Unternehmen einher. Aufwendungen für Hardware und Software in der Buchhaltung, Schulungen zur Anwendung der Buchhaltungsprogramme, Lizenzkosten entfallen. Personalkosten werden eingespart. Das Unternehmen muss sich nicht mehr selbst um die Aufbewahrung und Archivierung der Buchhaltungsunterlagen kümmern. Bei Betriebsprüfungen stellt der Steuerberater die gewünschten Unterlagen in der geforderten Form der Finanzverwaltung bereit. Sie profitieren von der Erfahrung und Leistungsfähigkeit der Buchhaltungsexperten und sind gleichzeitig vor solchen Risiken wie Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder Buchungsfehler abgesichert.

 

Die zeitnah geführte Buchhaltung gibt Auskunft zur aktuellen Liquidität des Unternehmens, zu offenen Rechnungen und Forderungen und zur Entwicklung des Unternehmensgewinns im laufenden Geschäftsjahr.  Ein gut funktionierendes Rechnungswesen ist das Kernstück der Unternehmenssteuerung und stützt sich auf

  • die Buchhaltung, die die Geschäftsvorgänge dokumentiert,
  • die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), die die Wertschöpfungskette bei Produktions- und Dienstleistungsprozessen abbildet und Hinweise gibt, wo die Gewinne und Verluste im Unternehmen entstehen
  • das Controlling als Steuerungsinstrument für die Unternehmensführung,
  • die Planungsrechnung, die der Unternehmensführung zusätzliche Informationen liefert und unternehmerische Entscheidung vorbereitet.

Ein gut organisiertes Rechnungswesen ermöglicht eine vorausschauende Steuerplanung und die Ausnutzung von Spielräumen zur Steueroptimierung, gibt Entscheidungshilfe bei der Investitionsplanung und bei Finanzierungsangeboten.

 

Digitale Buchhaltung in Hamburg

 

Die Digitalisierung von Wirtschafts- und Unternehmensprozessen erobert nun auch den Bereich der Buchhaltung.  Die Mandanten sparen mit der digitalen Buchhaltung viel Zeit. Warum? Es müssen keine Rechnungen und Belege vorsortiert werden. Der Pendelordner ist ein Relikt vergangener Tage, weil  die Fahrten in das Steuerbüro  zum Bringen und Holen der Buchhaltungsunterlagen entfallen.  Sie scannen einfach die Papierrechnungen und –belege ein und schicken diese per Mail an den Steuerberater. Alle Originalbelege bleiben im Unternehmen.  Die Verknüpfung der Buchhaltungssoftware mit Ihrem Bankkonto bringt Ihnen weitere Annehmlichkeiten. Rechnungen können automatisch, unter Ausnutzung von Skonti oder anderen Rabatten bei gleichzeitiger Vermeidung von Säumniszuschlägen und Mahngebühren, beglichen werden. Eingehende Zahlungen werden mit den vorhandenen digitalen Rechnungen und Belegen abgeglichen und dann automatisch verbucht. Sie haben jederzeit einen Überblick über die offenen Rechnungen und die Außenstände des Unternehmens. Die Offene-Posten-Buchhaltung bildet die Grundlage für das Mahnwesen des Unternehmens.

 

Bei der digitalen Buchhaltung werden alle Belege rechtssicher archiviert. Während der Betriebsprüfung können die gewünschten Belege und Rechnung schnell aus dem digitalen Archiv bereitgestellt werden. Die lästige und oft lange Suche in den Buchhaltungsunterlagen entfällt.

 

Die Unternehmensleitung kann regelmäßig die aktuellen Zahlen einholen und diese bei Unternehmensentscheidungen einbeziehen.

 

Testen Sie auch gerne unser digitales Kassenbuch. Es ermöglicht Ihnen eine vereinfachte, revisionssichere Kassenführung am PC. Der Datenaustausch mit uns erfolgt über das eigene Unternehmer-Portal. Auch die digitale Belegverwaltung und sämtlicher Datenaustausch mit der Kanzlei ist so unkompliziert und Datenschutzkonform möglich. Für weitere Informationen sprechen Sie uns bitte an (Kontakt).

 

 

Lohnbuchhaltung in Hamburg

 

Die Lohnbuchhaltung ist ein äußerst sensibler Bereich. Die pünktliche und korrekte Lohnzahlung trägt zum Betriebsfrieden und zur Zufriedenheit der Mitarbeiter bei. Viele gesetzliche Bestimmungen, ob aus dem Arbeitsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht bzw. Lohnsteuerrecht, Tarifverträge und individuelle Vereinbarungen unterliegen permanenten Veränderungen und müssen bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Dies macht die Lohnbuchhaltung zeit- und kostenintensiv. Das Outsourcing der Lohnbuchhaltung an eine Steuerberatung bringt Ihnen große Entlastung im Unternehmen.

 

Jahresabschluss in Hamburg

 

Die Steuerberatung Lenzen in Hamburg erstellt nach Ablauf des Geschäftsjahres den Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Da die Bestimmungen im Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinanderdriften, geben immer mehr Unternehmen eine Steuerbilanz und Handelsbilanz in Auftrag. Die aktuelle Vermögenslage des Unternehmens, der erwirtschaftete Gewinn und die finanzielle Situation werden in der Handelsbilanz dargestellt. Die Handelsbilanz informiert die Unternehmensleitung, Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Investoren und Kreditgeber über den Geschäftserfolg. Die Steuerbilanz wird aus der Handelsbilanz abgeleitet. Auf Basis der Steuerbilanz erlässt die Finanzverwaltung den Steuerbescheid. Verschiedene Wahlrechte und Bewertungsverfahren eröffnen Möglichkeiten zur Ausgestaltung des Jahresabschlusses, je nachdem, welche Ziele die Unternehmensleitung verfolgt: Soll ein möglichst hoher Gewinn ausgewiesen werden, beispielsweise um die Anteilseigner umfassend am Gewinn zu beteiligen, um die Expansionspläne zu stützen und um die Kreditwürdigkeit bei Banken zu bestätigen oder soll ein möglichst niedriger Jahresgewinn erreicht werden, um wenig Steuern zu zahlen? Deshalb bespricht der Steuerberater mit Ihnen die aktuelle Lage, bringt Ihre Wünsche in Erfahrung, ehe er sich an die Arbeiten zum Jahresabschluss macht.

 

Freiberufler und Kleinstunternehmer können das Betriebsergebnis einfacher ermitteln und zwar mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Hier gibt es kaum Gestaltungsmöglichkeiten, weil maßgebend ist, wann die Einnahmen und die Ausgaben geflossen sind.  

 

Kanzlei-Leistungen für Rechnungswesen, Buchhaltung und Lohnbuchhaltung:

Laufende Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung (EDV-gestützt)
Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung
Übernahme der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsanmeldungen
Erstellung von Jahresabschluss, Handelsbilanz und Steuerbilanz
Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)
Kosten-Leistungsrechnung (KLR)
Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
Offene-Posten-Buchhaltung
Mahnwesen
Einrichtung und Pflege von unternehmensinternen Buchhaltungssystemen

Aktuelles

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